Seit November 2005, also seit nunmehr gut einem Jahr, ist das Elektro-Altgeräte-Gesetz (kurz ElektroG) in Kraft. Das Gesetz betrifft praktisch alle Hersteller von Elektronik-Baugruppen im Modellbau sowie alle Händler, die solche Baugruppen in Verkehr bringen. Für die Hersteller ist zunächst einmal die Registrierung Pflicht:
"Werden Elektro- bzw. Elektronikgeräte in den Verkehr gebracht, obwohl keine Registrierung vorliegt, so stellt dies gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 4 ElektroG einen Bußgeldtatbestand dar, der mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,00 EUR geahndet werden kann. Dasselbe gilt, wenn die Registrierung unterbleibt oder die Registrierungsnummer nicht im schriftlichen Geschäftsverkehr geführt wird (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 ElektroG)."
Die zuständigen Stellen waren bisher noch völlig überlastet. So wurden Verstöße, soweit ich gehört habe, noch nicht verfolgt oder geahndet. Es ist aber wohl nur eine Frage der Zeit, bis sich das ändert. In "benachbarten" Branchen, z.B. bei Kleinserien-Herstellern im HiFi-Bereich, hat es bereits Abmahn-Wellen gegeben. Ich hoffe, uns hier im Truckmodellbau bleibt das erspart, aber das Risiko besteht, auch bei Verstößen gegen die zahlreichen Kennzeichnungspflichten und und und.
Abmahnern wird es, ich unterstelle einmal absichtlich, übrigens sehr leicht gemacht. Die Liste der registrierten Hersteller ist im Internet veröffentlicht, siehe http://www.stiftung-ear.de. So reichen ein paar Mausklicks, um festzustellen, ob ein Anbieter von Elektronik im Internet registrierter Hersteller ist oder nicht.
Übrigens: Auch alle Händler riskieren das Bußgeld, wenn sie Elektronik-Artikel nicht registrierter Hersteller verkaufen! Die Registrierungsnummer muß auf jeder Rechnung des Herstellers in der Form WEEE DE12345678 angegeben sein.
Zur weiteren Information empfehle ich wikipedia, Stichwort ElektroG, die Seiten der Stiftung EAR http://www.stiftung-ear.de und, falls direkt betroffen, einen Anruf bei der zuständigen IHK.